Aufenthaltsrecht

Das nationale deutsche Aufenthaltsgesetz nennt verschiedene Gründe, für die man einen Aufenthaltstitel erhalten kann:

  • Berufliche Ausbildung, Studium, Schule oder Sprachkurse
  • Unternehmensführung, ob als gesetzlicher Vertreter einer Gesellschaft oder als Einzelunternehmer, auch im freien Beruf
  • Arbeit, u.a. Beschäftigung als Fachkraft, Spezialist, mit Erfahrung in einem Mangelberuf oder z.B. als Au Pair oder als Hochqualifizierte mit einer Blauen Karte EU
  • Familie
  • Humanitäre Gründe
  • Rückkehr aus dem Ausland oder Weiterwanderung nach einem Aufenthalt im europäischen Ausland, insbesondere mit einer Daueraufenthaltserlaubnis-EU.

Rechtsgebiete

Staatsangehörigkeits­recht

Seit Juni 2024 erfolgt die Einbürgerung generell unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nur dann…

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Freizügigkeits­recht

Die Europäische Union gewährt nicht nur den Staats­angehörigen ihrer Mitglied­staaten, den Unionsbürgern, das Recht auf Freizügigkeit…

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