Aufenthaltsrecht
Das nationale deutsche Aufenthaltsgesetz nennt verschiedene Gründe, für die man einen Aufenthaltstitel erhalten kann:
- Berufliche Ausbildung, Studium, Schule oder Sprachkurse
- Unternehmensführung, ob als gesetzlicher Vertreter einer Gesellschaft oder als Einzelunternehmer, auch im freien Beruf
- Arbeit, u.a. Beschäftigung als Fachkraft, Spezialist, mit Erfahrung in einem Mangelberuf oder z.B. als Au Pair oder als Hochqualifizierte mit einer Blauen Karte EU
- Familie
- Humanitäre Gründe
- Rückkehr aus dem Ausland oder Weiterwanderung nach einem Aufenthalt im europäischen Ausland, insbesondere mit einer Daueraufenthaltserlaubnis-EU.
Rechtsgebiete
Staatsangehörigkeitsrecht
Seit Juni 2024 erfolgt die Einbürgerung generell unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nur dann…
Freizügigkeitsrecht
Die Europäische Union gewährt nicht nur den Staatsangehörigen ihrer Mitgliedstaaten, den Unionsbürgern, das Recht auf Freizügigkeit…