Europäisches Freizügigkeitsrecht

Die Europäische Union gewährt nicht nur den Staatsangehörigen ihrer Mitgliedstaaten, den Unionsbürgern, das Recht auf Freizügigkeit. Dieses schließt auch Familienangehörige und nahestehenden Personen der Unionsbürger als Freizügigkeitsberechtigte ein. Nach fünf Jahren wird ein Daueraufenthaltsrecht erworben.

Rechtsgebiete

Staatsangehörigkeits­recht

Seit Juni 2024 erfolgt die Einbürgerung generell unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nur dann…

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Aufenthalts­recht

Das nationale deutsche Aufenthalts­gesetz nennt verschiedene Gründe, für die man einen Aufenthalts­titel erhalten kannt…

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