Staatsangehörigkeits­recht

Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz hat mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz Änderungen erfahren, die seit Ende Juni 2024 in Kraft getreten sind.

Seitdem erfolgt die Einbürgerung generell unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nur dann nicht möglich, wenn das Recht des Heimatstaats eine solche nicht zulässt. Eine Beibehaltungsgenehmigung ist mit dem neuen Recht nicht mehr erforderlich. Umgekehrt führt auch die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit generell nicht mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Sollte es Zweifel am Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit geben, kann ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden, um die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich feststellen zu lassen.

Rechtsgebiete

Aufenthalts­recht

Das nationale deutsche Aufenthalts­gesetz nennt verschiedene Gründe, für die man einen Aufenthalts­titel erhalten kannt…

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Freizügigkeits­recht

Die Europäische Union gewährt nicht nur den Staats­angehörigen ihrer Mitglied­staaten, den Unionsbürgern, das Recht auf Freizügigkeit…

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