Visa zur Unternehmensführung
Sie wollen in Deutschland ein Unternehmen führen? Gleich, ob Sie freiberuflich tätig sein wollen, ein Gewerbe anmelden oder eine Kapital- oder Personengesellschaft gründen wollen, für die nachhaltige Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit brauchen Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis.
Gerne beraten wir Sie bereits im Vorfeld und unterstützen Sie vollumfänglich in den Verfahren gegenüber den Behörden.
Tätigkeitsfelder
Einreise & Aufenthalt
Nicht nur die Einreise mit einem Schengenvisum für kurzfristige Aufenthalte aus privaten oder beruflichen Gründen…
Einbürgerung
Die Einbürgerung setzt im Regelfall einen mehrjährigen Aufenthalt im Inland voraus. Um einen Anspruch zu haben…
Unterstützung von Arbeitgebern & Arbeitnehmern
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde die Zuwanderung zur Arbeitsaufnahme für Drittstaatsangehörige…