Unterstützung von Arbeitgebern & Arbeitnehmern
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde die Zuwanderung zur Arbeitsaufnahme für Drittstaatsangehörige erweitert. Unternehmen und Fachkräfte können bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots das Beschleunigte Fachkräfteverfahren wählen. Über seinen Namen hinaus kann dieses Verfahren auch für eine Aus- oder Weiterbildung in Deutschland, bei anderen Konstellationen der Beschäftigung und auch für die Familienangehörigen gewählt werden. Gerne beraten wir Sie, ob es im konkreten Fall voraussichtlich zu einer Verkürzung des Verfahrens führen könnte, oder andere Schritte sinnvoller wären.
Fachkräfte, die über einen Hochschulabschluss verfügen, der in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist, können eine Blaue Karte-EU bekommen, wenn Sie über ein entsprechendes Mindestgehalt verfügen. Im Jahr 2026 liegt dieses bei 50.700 Euro bzw. für Berufsanfänger oder im Engpassberuf bei knapp 46.000 Euro.
Auch ohne Hochschulabschluss kann im IT-Bereich eine Blaue Karte-EU erteilt werden, wenn Berufserfahrung nachgewiesen wird. Schließlich sind auch bestimmte tertiäre Bildungsabschlüsse (z.B. Meister oder Erzieher*in) einem Hochschulabschluss gleichgesetzt.
Gerne beraten wir Sie, welcher Aufenthaltstitel am sinnvollsten beantragt und welcher Weg hierzu beschritten werden sollte. Bei Wunsch unterstützen wir im Verfahren gegenüber den Behörden und – falls einmal erforderlich – im Gerichtsverfahren in den verschiedenen Instanzen.
Tätigkeitsfelder
Einreise & Aufenthalt
Nicht nur die Einreise mit einem Schengenvisum für kurzfristige Aufenthalte aus privaten oder beruflichen Gründen…
Einbürgerung
Die Einbürgerung setzt im Regelfall einen mehrjährigen Aufenthalt im Inland voraus. Um einen Anspruch zu haben…
Visa zur Unternehmensführung
Sie wollen in Deutschland ein Unternehmen führen? Gleich, ob Sie freiberuflich tätig sein wollen…