Einreise & Aufenthalt

Nicht nur die Einreise mit einem Schengenvisum für kurzfristige Aufenthalte aus privaten oder beruflichen Gründen oder mit einem nationalen Visum für langfristige Aufenthaltszwecke gehören dazu. Wir unterstützen Sie auch, wenn es um den Erhalt oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis geht oder wenn Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel, wie die Niederlassungserlaubnis oder die Daueraufenthaltserlaubnis-EU anstreben.

Genauso helfen wir in der Krise, wenn der Verlust eines Aufenthaltsrechts droht oder bereits eingetreten ist, die Ausländerbehörde mit der Ausweisung droht, bereits einen Ausweisungsbescheid erlassen, ein Verbot für die Einreise und den Aufenthalt angeordnet und die Abschiebung angedroht hat.

Wir unterstützen auch, wenn die Gefahr politischer Verfolgung im Heimatland droht oder andere humanitäre Gründe den weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet erfordern.

Sollten Sie einer Straftat nach dem Aufenthalts-, dem Staatsangehörigkeits- oder dem Freizügigkeitsgesetz beschuldigt werden, können wir Sie beraten und verteidigen. Für andere Straftaten und für familienrechtliche, arbeits- und gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten empfehlen wir gerne Kolleginnen und Kollegen unseres Vertrauens.

Tätigkeitsfelder

Einbürgerung

Die Einbürgerung setzt im Regelfall einen mehrjährigen Aufenthalt im Inland voraus. Um einen Anspruch zu haben…

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Visa zur Unternehmensführung

Sie wollen in Deutschland ein Unternehmen führen? Gleich, ob Sie freiberuflich tätig sein wollen…

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Unterstützung von Arbeitgebern & Arbeitnehmern

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde die Zuwanderung zur Arbeitsaufnahme für Drittstaatsangehörige…

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